{"id":1022,"date":"2018-05-07T09:52:23","date_gmt":"2018-05-07T09:52:23","guid":{"rendered":"http:\/\/bfs.itworqs.de\/?page_id=1022"},"modified":"2018-05-07T09:59:34","modified_gmt":"2018-05-07T09:59:34","slug":"conditions-generales","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bfs-linie.de\/fr\/conditions-generales\/","title":{"rendered":"Conditions g\u00e9n\u00e9rales \u2013 Breisacher Fahrgast-Schiffahrt GmbH \u2013 Schiff Ahoi bei der Breisacher Fahrgast-Schiffahrt!"},"content":{"rendered":"<p>1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Breisacher Fahrgast-Schifffahrt GmbH (im Folgenden BFS genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, m\u00fcndlich oder fernm\u00fcndlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch f\u00fcr alle in der Anmeldung mitaufgef\u00fchrten Teilnehmer, f\u00fcr deren vertragliche Verpflichtungen der Anmelder wie f\u00fcr seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdr\u00fcckliche oder gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die BFS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Best\u00e4tigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der BFS vor, an das diese f\u00fcr die Dauer von zehn Tagen, h\u00f6chstens aber bis zum 8. Tag vor Antritt der Fahrt gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegen\u00fcber der BFS die Annahme erkl\u00e4rt.<\/p>\n<div>\n<p>2. Bezahlung<br \/>\na) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.<br \/>\nb) Die Restzahlung wird f\u00e4llig, wie im Einzelfall vereinbart.<br \/>\nc) Sollte keine solche Vereinbarung getroffen sein, wird die Restzahlung f\u00e4llig, wenn die Reise nicht mehr aus den Ziff. 7b) oder 7c) genannten Gr\u00fcnden abgesagt werden kann, sp\u00e4testens 10 Tage vor Antritt der Reise.<\/p>\n<p>3. Leistungen<br \/>\nDer Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der BFS sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Best\u00e4tigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ver\u00e4ndern, bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p>4. Leistungs\u00e4nderungen<br \/>\n\u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der BFS nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt werden, sind nur gestattet, soweit die \u00c4nderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen. Etwaige Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind. Die BFS ist verpflichtet, den Kunden \u00fcber Leistungs\u00e4nderungen unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen R\u00fccktritt anbieten.<\/p>\n<p>5. R\u00fccktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen<br \/>\na) Der Kunde kann jeder Zeit vor Reisebeginn von der Reise zur\u00fccktreten. Ma\u00dfgeblich ist der Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung bei der BFS. Dem Kunden wird empfohlen, den R\u00fccktritt schriftlich zu erkl\u00e4ren. Tritt der Kunde vom Vertrag zur\u00fcck oder tritt er die Reise nicht an, so kann die BFS Ersatz f\u00fcr die getroffenen Reisevorkehrungen und f\u00fcr ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Schadenersatzes sind gew\u00f6hnlich ersparte Aufwendungen und gew\u00f6hnlich m\u00f6gliche anderweitige Verwendungen der Leistungen zu ber\u00fccksichtigen. Die BFS ist berechtigt, diesen Ersatzanspruch folgenderma\u00dfen zu pauschalisieren: Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 4%, maximal \u20ac 50,- pro Person; ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%; ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%; ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% und ab 14. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises; ab 3. Tag vor Reiseantritt 80% vom Fahrpreis und 60% von der Restaurationsvereinbarung. Dem Kunden bleibt unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass der BFS im Zusammenhang mit dem R\u00fccktritt geringere Kosten entstanden sind.<br \/>\nb) Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise vor Reiseantritt f\u00fcr einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, \u00c4nderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung), wird bis zum 61. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von \u20ac 25,- pro Person erhoben. Umbuchungsw\u00fcnsche des Kunden, die nach dem 61. Tag vor Reiseantritt erfolgen, k\u00f6nnen \u2013 sofern ihre Durchf\u00fchrung \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist \u2013 nur nach R\u00fccktritt vom Reisevertrag gern. \u00a7 5 a) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\nc) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchf\u00fchrung der Reise durch einen Dritten ersetzten lassen. Hierdurch entstehende tats\u00e4chliche Mehrkosten gehen zu seinen Lasten. Die BFS kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht gen\u00fcgt oder gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen entgegenstehen. Der Ersatzteilnehmer tritt in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein.<br \/>\nd) Im Falle eines R\u00fccktritts kann die BFS vom Kunden die tats\u00e4chliche entstandenen Mehrkosten verlangen.<\/p>\n<p>6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br \/>\nNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger R\u00fcckkehr oder aus sonstigen zwingenden Gr\u00fcnden nicht in Anspruch, so wird sich die BFS bei den Leistungstr\u00e4gern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bem\u00fchen. Diese Verpflichtung entf\u00e4llt, wenn es sich um v\u00f6llig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen entgegenstehen.<\/p>\n<p>7. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch den Veranstalter<br \/>\nDie BFS kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zur\u00fccktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag k\u00fcndigen:<br \/>\na) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchf\u00fchrung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig st\u00f6rt oder sich vertragswidrig verh\u00e4lt.<br \/>\nb) Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuf\u00fchren, f\u00fcr die BFS nach Aussch\u00f6pfung aller M\u00f6glichkeiten die \u00dcberschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten w\u00fcrde, es sei denn, dass die BFS die dazu f\u00fchrenden Umst\u00e4nde zu vertreten hat.<br \/>\nc) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei zu geringer Beteiligung. Die BFS ist in den F\u00e4llen von b) und c) verpflichtet, den Kunden unverz\u00fcglich nach Eintritt der Voraussetzungen f\u00fcr die Nichtdurchf\u00fchrung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen, ihm die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung unverz\u00fcglich zuzuleiten und den gezahlten Reisepreis unverz\u00fcglich zur\u00fcckzuerstatten.<\/p>\n<p>8. K\u00fcndigung des Vertrags wegen au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde<br \/>\nWird die Reise infolge bei Vertragsabschlu\u00df nicht voraussehbarer h\u00f6herer Gewalt erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt, so k\u00f6nnen sowohl die BFS als auch der Kunde den Vertrag k\u00fcndigen. Wird der Vertrag gek\u00fcndigt, so kann die BFS f\u00fcr die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entsch\u00e4digung verlangen. Weiter ist die BFS verpflichtet, die notwendigen Ma\u00dfnahmen zu treffen, insbesondere \u2013 falls der Vertrag die R\u00fcckbef\u00f6rderung umfasst \u2013 den Kunden zur\u00fcckzubef\u00f6rdern. Die Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung sind von den Parteien je zur H\u00e4lfte zu tragen. Im \u00fcbrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.<\/p>\n<p>9. Haftung des Veranstalters<br \/>\nDie BFS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns f\u00fcr die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgf\u00e4ltige Auswahl und \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die BFS haftet weiter f\u00fcr ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.<\/p>\n<p>10. Haftungsbeschr\u00e4nkung<br \/>\nDie vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wird oder soweit der Veranstalter f\u00fcr einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4ger verantwortlich ist. F\u00fcr alle Schadensanspr\u00fcche des Kunden gegen den Veranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grob Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Personensch\u00e4den bis \u20ac 76.690,- je Kunde und Reise und f\u00fcr Sachsch\u00e4den bis \u20ac 4.090,- je Kunde und Reise. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die in der Ausschreibung der Reise ausschlie\u00dflich als Fremdleistungen bezeichnet werden. Kann wegen h\u00f6herer Gewalt, z.B. wegen Sturms, Nebels, Hoch- oder Niedrigwasser, Schifffahrtssperren, nicht freigegebener Schleusen, technischer Defekte, Havarien, Betriebst\u00f6rungen oder Unterbrechungen, die Reise nicht, nur verz\u00f6gert oder nur zum Teil ausgef\u00fchrt werden, kann der Kunde daraus keine Schadensersatzanspr\u00fcche herleiten. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist weiter insoweit beschr\u00e4nkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungstr\u00e4ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Leistungstr\u00e4ger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt dem Veranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Bef\u00f6rderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.<\/p>\n<p>11. Mitwirkungspflicht<br \/>\nDer Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Sch\u00e4den zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverz\u00fcglich zur Kenntnis zu geben. Unterl\u00e4sst es der Reisenden schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.<\/p>\n<p>12. Ausschluss von Anspr\u00fcchen und Verj\u00e4hrung<br \/>\nAnspr\u00fcche wegen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen\u00fcber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Anspr\u00fcche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Anspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren in sechs Monaten. Die Verj\u00e4hrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Anspr\u00fcche geltend gemacht, so ist die Verj\u00e4hrung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Anspr\u00fcche schriftlich zur\u00fcckweist.<\/p>\n<p>13. Veranstaltungen mit musikalischen Auff\u00fchrungen<br \/>\nBei Veranstaltungen mit musikalischen Auff\u00fchrungen, durch Musiker, DJ, Radio oder Fernsehdarbietungen usw., w\u00e4hrend Schiffsvermietungen, Charterfahrten bzw. Bef\u00f6rderungspauschalen, tr\u00e4gt der Kunde bzw. Veranstalter alle anfallenden Geb\u00fchren oder Abgaben, welche durch diese Auff\u00fchrungen entstehen, wie z. B.: GEMA, GEZ, GVL, K\u00fcnstlersozialabgabe und dgl.. Der Kunde\/Veranstalter muss diese auch selber bei den zust\u00e4ndigen Institutionen anmelden.<\/p>\n<p>14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br \/>\nDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.<\/p>\n<p>15. Gerichtsstand<br \/>\nDer Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. F\u00fcr Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden ma\u00dfgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen F\u00e4llen ist der Sitz des Veranstalters ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Breisacher Fahrgast-Schifffahrt GmbH Rheinuferstra\u00dfe \/ Auf der Schiffsanlegestelle, D-79206 Breisach\/Rhein Telefon 07667\/942010, Fax 07667\/942030, Internet www.bfs-info.de<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"shariff shariff-align-flex-start shariff-widget-align-flex-start\"><div class=\"ShariffHeadline\">Teilen Sie diesen Beitrag datenschutzkonform<\/div><ul class=\"shariff-buttons theme-round orientation-horizontal buttonsize-medium\"><li class=\"shariff-button facebook shariff-nocustomcolor\" style=\"background-color:#4273c8\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https%3A%2F%2Fbfs-linie.de%2Ffr%2Fconditions-generales%2F\" title=\"Envoyer par Facebook\" aria-label=\"Envoyer par Facebook\" role=\"button\" rel=\"nofollow\" class=\"shariff-link\" style=\"; background-color:#3b5998; color:#fff\" target=\"_blank\"><span class=\"shariff-icon\" style=\"\"><svg width=\"32px\" height=\"20px\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox=\"0 0 18 32\"><path fill=\"#3b5998\" d=\"M17.1 0.2v4.7h-2.8q-1.5 0-2.1 0.6t-0.5 1.9v3.4h5.2l-0.7 5.3h-4.5v13.6h-5.5v-13.6h-4.5v-5.3h4.5v-3.9q0-3.3 1.9-5.2t5-1.8q2.6 0 4.1 0.2z\"\/><\/svg><\/span><\/a><\/li><li class=\"shariff-button whatsapp shariff-nocustomcolor\" style=\"background-color:#5cbe4a\"><a href=\"https:\/\/api.whatsapp.com\/send?text=https%3A%2F%2Fbfs-linie.de%2Ffr%2Fconditions-generales%2F%20Conditions%20g%C3%A9n%C3%A9rales%20%E2%80%93%20Breisacher%20Fahrgast-Schiffahrt%20GmbH%20%E2%80%93%20Schiff%20Ahoi%20bei%20der%20Breisacher%20Fahrgast-Schiffahrt%21\" title=\"Envoyer par Whatsapp\" aria-label=\"Envoyer par Whatsapp\" role=\"button\" rel=\"noopener nofollow\" class=\"shariff-link\" style=\"; 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